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Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ediswiss Travel GmbH

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kund:innen und der Ediswiss Travel GmbH. Sie gelten für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen sowie für Einzelleistungen wie Unterkünfte, Transfers oder Ausflüge. 
Bei Angeboten und Leistungen, bei denen Ediswiss Travel GmbH ausschliesslich als Vermittlerin tätig ist – zum Beispiel bei Pauschalreisen anderer Reiseveranstalter oder bei Einzelleistungen wie Linienflügen – kommt der Vertrag direkt zwischen den Kund:innen und dem jeweiligen Drittunternehmen zustande. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Drittanbieters. Eine Haftung von Ediswiss Travel GmbH für die Vertragserfüllung durch Dritte ist ausgeschlossen.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bieten die Kund:innen der Ediswiss Travel GmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich (telefonisch) oder elektronisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Zustellung der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Ediswiss Travel GmbH zustande. Diese Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
Bei Reisen, die von der Ediswiss Travel GmbH vermittelt werden, gelten die Reise- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Veranstalters oder Drittanbieters. 
Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis ist die im Katalog oder auf der Webseite genannte Mindestteilnehmerzahl erforderlich.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben, verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.

2.1. Anzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung geschuldet.
Die Anzahlung beträgt grundsätzlich 30% des Gesamtpreises. Bei Flug- und Schiffsreisen beträgt die Anzahlung 50% des Gesamtpreises.
Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Buchungsbestätigung fällig. Mit Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als bestätigt. 

2.2 Restzahlung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Restbetrag spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu begleichen. Bei Buchungen innerhalb von 60 Tagen vor Abreise ist der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss fällig.

2.3. Sonderregelungen
Bei individuell organisierten Reisen, Charterflügen, Linienflugtickets oder anderen Leistungen, welche abweichenden Zahlungsbedingungen unterliegen, gelten die jeweiligen Bedingungen der beteiligten Leistungsträger.

2.4. Zahlungsverzug
Wird die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich die Ediswiss Travel GmbH das Recht vor, den Kund:innen eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen. Erfolgt die Zahlung auch nach Ablauf dieser Frist nicht, kann die Ediswiss Travel GmbH vom Vertrag zurücktreten und Annullationskosten gemäss Ziffer 3.2 dieser AGB geltend machen.

2.5. Bearbeitungsgebühr
Zusätzlich zu den im Katalog oder Online-Angebot genannten Preisen kann die Ediswiss Travel GmbH eine Dossierbearbeitungsgebühr erheben. Diese wird separat ausgewiesen.

3. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
Die Kund:innen können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Umbuchung oder Annullation muss schriftlich erfolgen. 
Die Ediswiss Travel GmbH macht die Kund:innen ausdrücklich auf die strengen Tarifbestimmungen der Flug- und Schiffsgesellschaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen werden hohe Gebühren (bis zu 100%) belastet. Diese werden den Kund:innen immer zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und allfälligen Annullationsversicherungen in Rechnung gestellt. 

3.1. Bearbeitungsgebühren
Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten bis 31 Tage vor Abreisedatum, erhebt die Ediswiss Travel GmbH eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 60.- pro Person, höchstens jedoch CHF 120.- pro Buchung. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren sind nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung gedeckt, sofern in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt.

3.2. Annullationskosten
Annullieren die Kund:innen Ihre Reise bis 61 Tage vor Reiseantritt, erhebt die Ediswiss Travel GmbH eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 60.- pro Person, höchstens jedoch CHF 120.- pro Buchung. Diese Leistungen sind nicht durch eine Reiserücktrittsversicherung gedeckt, sofern in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt.
Annullieren die Kund:innen Ihre Reise weniger als 61 Tagen vor Reisebeginn, werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungs- bzw. Änderungskosten (bezogen auf den Gesamtpreis der Reise) erhoben: 
- 61 - 31 Tage vor Abreise: 50%
- 30 - 16 Tage vor Abreise: 75% 
- 15 - 0 Tage vor Abreise bzw. Nichterscheinen: 100%
Zusätzlich werden den Kund:innen sämtliche Kosten für bereits gebuchte und nicht rückerstattbare Leistungen (insbesondere Flugtickets, Spezialtarife, Visa etc.) in Rechnung gestellt. 
Hinweis zu Flugtickets: Flugtickets sind in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt stornierbar. Im Fall einer Annullation behält sich die Ediswiss Travel GmbH daher vor, die vollen Flugkosten zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr zu verrechnen, sofern diese von den Leistungsträgern nicht rückerstattet werden. Eine allfällige Rückvergütung durch die Fluggesellschaft wird die Ediswiss Travel GmbH den Kund:innen – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr – gutschreiben.
Abweichende Annullationskosten (z.B. Linienflüge, Kreuzfahrten, Fremdarrangements) bleiben vorbehalten. Eintrittskarten zu sportlichen und kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullierungen vollständig in Rechnung gestellt.
Wir empfehlen den Kund:innen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen, welche im Falle einer Annullation (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) die entstehenden Kosten decken kann.

3.3. Fristenberechnung
Für die Berechnung von Fristen ist der Zeitpunkt der Zustellung der Mitteilung an die Ediswiss Travel GmbH massgebend. Erfolgt die Zustellung eingeschrieben an einem Wochenende oder an einem gesetzlichen Feiertag, gilt der nächstfolgende Arbeitstag als fristwahrend.
Kund:innen wird empfohlen, fristgebundene Mitteilungen (z. B. Annullierungen oder Vertragsänderungen) rechtzeitig und nachweisbar, idealerweise per Einschreiben oder A+, einzureichen.

4. Annullationskosten- und Rückreiseversicherung
Der Abschluss einer Annullationskosten- und Rückreiseversicherung ist nicht im Pauschalpreis enthalten. Die Ediswiss Travel GmbH empfiehlt den Kund:innen dringend, eine entsprechende Versicherung abzuschliessen, welche Annullationskosten, Rückführungskosten im Krankheits- oder Unfallfall sowie medizinische Notfälle im Ausland abdeckt.
Sollten Kund:innen keine Versicherung über die Ediswiss Travel GmbH abschliessen, bestätigen sie mit der Buchung, dass sie über einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz verfügen.
Es liegt in der Verantwortung der Kund:innen, vor Reiseantritt sicherzustellen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für Unfälle, Krankheit, Spitalaufenthalte und Rückführungskosten im Ausland besteht. Ediswiss Travel übernimmt keine Haftung für Folgen ungenügenden Versicherungsschutzes.

5. Einreise- Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die jeweils geltenden Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger:innen finden sich in der entsprechenden Reiseausschreibung auf unserer Website. Ediswiss Travel GmbH stellt diese Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für deren Aktualität oder kurzfristige Änderungen durch Behörden.
Kund:innen, die nicht über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen, sind verpflichtet, sich eigenständig über die für sie geltenden Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften zu informieren und die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen.
Alle Reisenden sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, insbesondere das rechtzeitige Mitführen gültiger Reisedokumente (z. B. Pass, Identitätskarte, Visum, Impfnachweis).
Vor Reiseantritt sind die Reiseunterlagen und die Angaben in der Ausschreibung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Die Ediswiss Travel GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Einreiseverweigerung durch Behörden, etwa aufgrund unvollständiger oder ungültiger Dokumente, die Rückreisekosten sowie weitere daraus entstehende Kosten von den Kund:innen selbst zu tragen sind.
Ebenso wird auf die möglichen gesetzlichen Konsequenzen bei der widerrechtlichen Ein- oder Ausfuhr von Waren hingewiesen. Die Einhaltung der entsprechenden Zoll- und Einfuhrbestimmungen liegt in der Verantwortung der Kund:innen.

6. Platzvergabe und Hinweise zur Beförderung
Die Zuteilung der Plätze (z. B. im Reisebus) erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und gilt – sofern nicht anders kommuniziert – für die gesamte Dauer der Reise.
Alle eingesetzten Reisebusse sind Nichtraucherbusse. Das Rauchen ist im Fahrzeug nicht gestattet. Kund:innen werden gebeten, diese Regelung im Interesse des Komforts aller Reisenden zu respektieren.

7. Programm- und Preisänderungen
7.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Die Ediswiss Travel GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Angaben in Prospekten, auf der Website, in Leistungsbeschreibungen sowie Preisangaben vor Vertragsabschluss zu ändern. Über allfällige Änderungen werden die Kund:innen vor Vertragsabschluss klar und transparent informiert.

7.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsabschluss zu erhöhen. Eine solche Preisanpassung ist nur zulässig, wenn sie sich ergibt aus:
a) einer nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (z. B. Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, gesetzliche Sicherstellungsabgaben gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen);
c) Wechselkursänderungen; oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer).
Erhöhen sich diese Kosten, kann die Erhöhung anteilig auf die Kund:innen überwälzt werden. Die Ediswiss Travel GmbH verpflichtet sich, allfällige Preiserhöhungen spätestens 15 Tage vor Reisebeginn mitzuteilen. 
Beträgt die Preisänderung mehr als 10 %, gelten die Rechte gemäss Ziffer 7.4.

7.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Buchung und vor Reisebeginn
Die Ediswiss Travel GmbH behält sich vor, Programmänderungen oder Änderungen einzelner vereinbarter Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) vorzunehmen, sofern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Die Ediswiss Travel GmbH ist bemüht, den Kund:innen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Sie informiert die Kund:innen so rasch wie möglich über Art und Umfang der Änderungen sowie über mögliche Auswirkungen auf den Reisepreis.

7.4. Rechte der Kund:innen bei wesentlichen Änderungen oder Preisänderungen über 10%
Führt eine Programmänderung oder Änderung einzelner Leistungen zu einer erheblichen Abweichung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 %, haben die Kund:innen folgende Rechte:
a) Die Änderung annehmen;
b) Innert 5 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Reisepreis vollumfänglich zurückerstattet;
c) Innert 5 Tagen schriftlich mitteilen, dass sie an einer von der Ediswiss Travel GmbH angebotenen, gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchten. Ist diese günstiger, wird die Differenz rückerstattet.
Erfolgt keine schriftliche Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen.
Die Mitteilung der Kund:innen hat schriftlich per Post oder E-Mail zu erfolgen. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Mitteilung am fünften Tag nach Erhalt der Änderungsmitteilung der Schweizerischen Post übergeben oder die E-Mail abgesendet wird. Der Nachweis der fristgerechten Mitteilung liegt bei den Kund:innen.

8. Reiseabsage
8.1. Mindestteilnehmendenzahl (Gruppengrösse)

Die von der Ediswiss Travel GmbH angebotenen Gruppenreisen basieren auf einer vorgegebenen Mindestteilnehmendenzahl. Wird diese Zahl nicht erreicht, behält sich die Ediswiss Travel GmbH das Recht vor, die Reise entschädigungslos abzusagen, unter Einhaltung folgender Fristen:
- bei Reisen ab 5 Tagen Dauer: spätestens 22 Tage vor Reisebeginn;
- bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen: spätestens 14 Tage vor Reisebeginn;
- bei Tagesfahrten: spätestens 1 Tag vor Reisebeginn.

8.2. Reiseabsage aus zwingenden Gründen
Die Ediswiss Travel GmbH kann eine Reise auch dann absagen, wenn zwingende Gründe vorliegen, die eine sichere oder planmässige Durchführung der Reise unmöglich machen. Solche Gründe können insbesondere sein:
- Höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemien)
- Unruhen, Streiks oder staatliche Massnahmen
- Reisebeschränkungen, behördliche Verbote oder Epidemien
In solchen Fällen informiert die Ediswiss Travel GmbH die Kund:innen so rasch wie möglich über die Absage.

8.3. Folgen der Reiseabsage
In den Fällen gemäss Ziffer 8.1 und 8.2 ist die Ediswiss Travel GmbH bemüht, den Kund:innen eine gleichwertige Ersatzreiseanzubieten. Wird diese nicht angenommen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.
Weitere Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche der Kund:innen sind ausgeschlossen, sofern die Absage rechtzeitig erfolgt und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung seitens der Ediswiss Travel GmbH vorliegt.

9. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise
Müssen während der Reise Programmänderungen vorgenommen werden, ist die Ediswiss Travel GmbH bemüht, den Kund:innen eine gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten.
Führt eine solche Programmänderung zu einem objektiven Minderwert der Reiseleistung, gewährt die Ediswiss Travel GmbH den Kund:innen eine angemessene Preisminderung.
Kommt es infolge unvorhergesehener, nicht von der Ediswiss Travel GmbH verschuldeter Umstände zu Programmänderungen, ohne dass eine gleichwertige Ersatzleistung oder Rückbeförderungsmöglichkeit angeboten werden kann, und erfolgt die Massnahme im objektiven Interesse der Kund:innen, so gehen dadurch entstehende Zusatzkosten zulasten der Kund:innen.
Ein Rücktrittsrecht während der Reise besteht für die Kund:innen nur, wenn:
- ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird und
- keine zumutbare oder angemessene Ersatzleistung angeboten werden kann, oder
- die Ersatzleistung aus wichtigen Gründen von den Kund:innen berechtigterweise abgelehnt wird.

10. Reiseabbruch durch die Kund:innen
Wenn Kund:innen die Reise aus freien Stücken abbrechen oder gebuchte Leistungen während der Reise nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Entstehende Mehrkosten (z. B. für Rücktransport, Umbuchungen, zusätzliche Unterkunft) gehen zulasten der Kund:innen.
Müssen Kund:innen die Reise aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, familiärer Notfall) abbrechen, unterstützt die Ediswiss Travel GmbH sie bestmöglich bei der Organisation der Rückreise. Allfällige Kosten können – abhängig von der abgeschlossenen Versicherung – teilweise oder vollständig gedeckt sein; eine entsprechende Reiseversicherung wird empfohlen (vgl. Ziff. 4).

11. Reiseabbruch durch die Ediswiss Travel GmbH
Sollte die Ediswiss Travel GmbH aufgrund zwingender Umstände, wie insbesondere:
- höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen),
- kriegerische Ereignisse oder Unruhen,
- Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse
vorzeitig abzubrechen oder abzukürzen, so haben die Kund:innen Anspruch auf Rückerstattung des objektiven Wertes jener Reiseleistungen, die infolge des Abbruchs nicht erbracht wurden.
Zusätzliche Rückreisekosten – insbesondere infolge der Inanspruchnahme einer teureren, aber zumutbaren Ersatzleistung (z. B. Linienflug anstelle eines Charterfluges) – können den Kund:innen in Rechnung gestellt werden, sofern diese Massnahme aus Sicherheitsgründen notwendig ist oder im überwiegenden Interesse der Kund:innen liegt.

12. Vorgehen bei Beanstandungen
12.1. Meldepflicht während der Reise

Entsprechen Reiseleistungen nicht der vertraglichen Vereinbarung oder entsteht ein Schaden, sind die Kund:innen verpflichtet, den Mangel oder Schaden unverzüglich der Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH vor Ort zu melden. Dies ermöglicht der Ediswiss Travel GmbH, wenn möglich rasch Abhilfe zu schaffen.

12.2. Bestätigungspflicht
Die Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten.
Wird keine oder nur ungenügende Abhilfe geleistet, oder ist Abhilfe objektiv nicht möglich, müssen sich die Kund:innen den gerügten Mangel oder Schaden sowie die unterlassene oder ungenügende Abhilfe schriftlich von der Reiseleitung bestätigen lassen.
Die Reiseleitung ist nicht befugt, Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche rechtlich verbindlich anzuerkennen.

12.3. Folgen bei unterlassener Meldung oder Bestätigung
Unterlassen es die Kund:innen, einen Mangel vor Ort unverzüglich zu melden und/oder eine schriftliche Bestätigung der Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH einzuholen, kann die Ediswiss Travel GmbH nach Reiseende keine Beanstandungen mehr berücksichtigen. 
Sämtliche Ansprüche der Kund:innen auf Minderung, Rückvergütung oder Schadenersatz verfallen, sofern die Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige und Dokumentation verletzt wird.

12.4. Geltendmachung von Forderungen gegenüber der Ediswiss Travel GmbH nach der Reise
Wollen Kund:innen Mängel, Rückforderungen oder Schadenersatzansprüche gegenüber der Ediswiss Travel GmbH geltend machen, sind diese innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Reiseende schriftlich per Post an die Ediswiss Travel GmbH zu richten.
Der Beanstandung sind beizulegen:
- die schriftliche Bestätigung der Reiseleitung, und
- allfällige Beweismittel (z. B. Fotos, Quittungen).
Die Frist ist gewahrt, wenn die schriftliche Mitteilung am 30. Tag nach dem vertraglichen Reiseende der Schweizerischen Post übergeben wird. Der Nachweis der fristgerechten Aufgabe obliegt den Kund:innen.
Beanstandungen per E-Mail werden nicht akzeptiert. Erfolgt die schriftliche Mitteilung nicht fristgerecht, verfallen sämtliche Ansprüche.

13. Haftung der Ediswiss Travel GmbH 
13.1. Allgemeines
Die Ediswiss Travel GmbH erstattet den Kund:innen den objektiven Wert vereinbarter, jedoch nicht oder mangelbehaftet erbrachter Leistungen, sofern es der Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen, und der Ediswiss Travel GmbH oder den Leistungsträgern ein Verschulden trifft.

13.2. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
13.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Soweit internationale Abkommen oder nationale Gesetze Entschädigungsbegrenzungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung vorsehen, kann sich die Ediswiss Travel GmbH auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Regelungen. Dies betrifft insbesondere den Transportbereich (Luftverkehr, Schifffahrt auf hoher See, Eisenbahnverkehr).

13.2.2. Haftungsausschlüsse
Die Ediswiss Travel GmbH haftet nicht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
a) Versäumnisse der Kund:innen vor oder während der Reise;
b) unvorhersehbare oder unvermeidbare Versäumnisse Dritter, die nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind;
c) höhere Gewalt oder Ereignisse, die trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar waren. 
In diesen Fällen ist eine Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

13.2.3. Personenschäden
Für Personenschäden, Tod oder Körperverletzungen haftet die Ediswiss Travel GmbH nur bei eigenem Verschulden oder dem Verschulden ihrer Leistungsträger. Dabei gelten die Haftungsbeschränkungen gemäss internationalen Abkommen und nationalem Recht.

13.2.4. Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschaden usw.)
Für sonstige Schäden haftet die Ediswiss Travel GmbH nur bei schuldhaftem Verhalten von ihr oder ihren Leistungsträgern. Die Haftung ist maximal auf den Reisepreis beschränkt. Vorbehalten bleiben strengere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. Die Reisegepäckversicherung ist nicht im Leistungsumfang der Ediswiss Travel GmbH enthalten; eine Haftung für Gepäckschäden wird ausgeschlossen. Kund:innen wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen.

13.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Kund:innen sind für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten sowie Foto- und Videoausrüstungen selbst verantwortlich.
In Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. 
Im unbewachten Bus, Car oder an anderen unbeaufsichtigten Orten dürfen sie nicht zurückgelassen werden. 
Die Ediswiss Travel GmbH übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung und empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

13.2.6. Fahrpläne von Bus, Car, Zug, Flug und Schiff
Trotz sorgfältiger Planung kann die Ediswiss Travel GmbH die Einhaltung von Fahrplänen nicht garantieren. Verkehrsstaus, Unfälle, Überlastungen des Luftraums, Umleitungen oder verzögerte Grenzabfertigungen können zu Verspätungen führen. Für daraus entstehende Schäden übernimmt die Ediswiss Travel GmbH keine Haftung. Kund:innen wird empfohlen, dies bei der Reiseplanung zu berücksichtigen.

13.3. Veranstaltungen während der Reise
Haftungsansprüche für Schäden oder Unfälle, die durch die Teilnahme an vor Ort gebuchten, nicht im Pauschalangebot der Ediswiss Travel GmbH enthaltenen Ausflügen entstehen, sind ausgeschlossen.

13.4. Vertragliche und ausservertragliche Haftung
Diese Haftungsbestimmungen gelten für alle vertraglichen und ausservertraglichen Haftungsansprüche, insbesondere für die genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse.

14. Reisegarantie / Kundengeldabsicherung
Die Ediswiss Travel GmbH ist Teilnehmerin bei FAIR – Reisegarant. Damit ist sichergestellt, dass die von Kund:innen im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie die Rückreise abgesichert sind.
Datenschutz: Die von Kund:innen an die Ediswiss Travel GmbH übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet und gespeichert. Soweit für die ordnungsgemässe Vertragserfüllung erforderlich, werden die Daten an Leistungsträger weitergeleitet. Diese können sich auch im Ausland befinden und unterliegen gegebenenfalls ausländischen Datenschutzregelungen, die weniger strenge Anforderungen stellen als das schweizerische Recht. Zudem kann es vorkommen, dass die Ediswiss Travel GmbH oder ein Leistungsträger gesetzlich verpflichtet ist, Daten an Behörden oder andere staatliche Stellen zu übermitteln.
Mit der Buchung erklären sich Kund:innen einverstanden, von der Ediswiss Travel GmbH künftig über Angebote, Aktionen und Neuigkeiten informiert zu werden. Eine Abmeldung vom Verteiler ist jederzeit möglich (Telefon: 041 677 10 00 oder per E-Mail an: info@ediswiss.ch).

15. Ombudsstelle
Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens wird den Kund:innen empfohlen, sich an die unabhängige Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche zu wenden. Diese ist bestrebt, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kund:innen und der Ediswiss Travel GmbH oder dem vermittelnden Reisebüro eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Adresse:
Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche
Postfach
8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kund:innen und der Ediswiss Travel GmbH findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
Für Klagen gegen die Ediswiss Travel GmbH ist der Gerichtsstand Luzern vereinbart. Die Ediswiss Travel GmbH ist jedoch berechtigt, Kund:innen auch an deren Wohnsitz zu belangen.
In den publizierten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST) auf den inländischen Leistungsanteil inbegriffen.


Luzern, Juli 2025

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