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Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ediswiss Travel GmbH

Diese Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Ediswiss Travel GmbH. Sie gel- ten für von uns im eigenen Namen angebotene Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen und Angebote Dritter (z.B. Pauschalreisen anderer Veranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheine) ist nicht die Ediswiss Travel GmbH Ihre Vertragspartei. Bei solchen Leistungen und Angeboten schliessen Sie den Vertrag direkt mit den entsprechenden Drittunternehmen ab.

1. Vertragsabschluss, Preise und Zahlungsbedingungen

Ihre persönliche, schriftliche oder telefonische Anmeldung ist verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und der Ediswiss Travel GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung Ihrer Anmeldung zustande.
Bei allen von der Ediswiss Travel GmbH vermittelten Reisen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entspre- chenden Veranstalter.

Sofern nichts anderes ausdrücklich erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer. Für die Durchführung einer Reise zum ausgeschriebenen Preis wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl benötigt.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung der Ediswiss Travel GmbH. Die Buchungsbestä- tigung gilt zugleich als Rechnung. Die Anzahlung beträgt 30% des Arrangementpreises, zahlbar innert 10 Tagen. Flugtickets, welche zur Gewährleistung des Tarifes oder der Reservation vor dem Restzahlungsdatum ausgestellt werden, müssen bei Ticketausstellung vollumfänglich bezahlt sein. Sofern nichts anderes vereinbart, muss die Rest- zahlung der Reise bis spätestens 30 Tage vor der Abreise bezahlt sein. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Ab- reise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu bezahlen.

Bei Einzelreisen, Charterflügen, Linienflugbilletten oder anderen Leistungen, die sofort zahlbar sind, gelten die Zah- lungsbedingungen des jeweiligen Dienstleistungsunternehmens.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat die Ediswiss Travel GmbH das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2. einzufordern.

Zusätzlich zu den im Katalog erwähnten Preisen kann Ihre Buchungsstelle eine Auftragsgebühr für die Dossierbear- beitung und Reservation erheben.

2. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Umbuchung oder Annullation muss schriftlich erfolgen.

Die Ediswiss Travel GmbH macht Sie ausdrücklich auf die strengen Tarifbestimmungen der Flug- und Schiffsgesell- schaften aufmerksam. Für Umbuchungen, Namensänderungen und Annullationen werden hohe Gebühren (bis zu 100%) belastet. Diese werden Ihnen immer zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren und allfälligen Annullationsversi- cherungen in Rechnung gestellt.

2.1. Bearbeitungsgebühren

Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten bis 31 Tage vor Abreiseda- tum, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, höchstens jedoch CHF 120.- pro Auftrag. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch den Annull- ationsschutz oder Versicherungen gedeckt.

2.2. Annullationskosten

Annullieren Sie Ihre Reise bis 61 Tage vor Reiseantritt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Per- son, höchstens jedoch CHF 120.- pro Auftrag. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische An- nullationskostenversicherung oder Annullationsschutz gedeckt.

Annullieren Sie Ihre Reise weniger als 61 Tagen vor Reisebeginn werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungs- bzw. Änderungskosten erhoben:
61-31 Tage vor Abreise: 50%
30-16 Tage vor Abreise: 75%

15-00 Tage vor Abreise: 100%

Abweichende Annullationskosten (z.B. Linienflüge, Kreuzfahrten, Fremdarrangements) sind vorbehalten. Eintrittskar- ten zu sportlichen und kulturellen Veranstaltungen werden bei Umbuchungen oder Annullierungen vollständig in Rechnung gestellt.

2.3. Fristenberechnung

Massgebend zur Berechnung der Fristen ist die Zustellung Ihrer eingeschriebenen Mitteilung bei der Ediswiss Travel GmbH; bei einer Zustellung an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Annullationskosten- und Rückreiseversicherung

Der Abschluss einer Annullationskosten- und Rückreiseversicherung ist nicht im Pauschalpreis eingeschlossen. Die Ediswiss Travel GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. Sollten Sie keine Versicherung über die Ediswiss Travel GmbH abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausrei- chende, private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.

4. Einreisebestimmungen

In der Reiseausschreibung auf unserer Webseite finden Sie die entsprechenden Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger:innen. Das Einholen von Informationen über Einreisebestimmungen für Bürger:innen anderer Nationen obliegt der jeweiligen Teilnehmer:innen.

Sie sind für das Einhalten der entsprechenden Einreisevorschriften wie das Mitführen der notwendigen Reisedoku- menten (wie Pass, Identitätskarte usw.) selbst verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen und die Aus- schreibung vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Ediswiss Travel GmbH macht Sie darauf auf- merksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten selbst zu übernehmen haben. Wir weisen Sie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und/oder andere Ein- und Ausfuhren hin.

5. Reisebus

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Alle Reisebusse sind Nichtraucherbusse.

6. Programm- und Preisänderungen

6.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Die Ediswiss Travel GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen so- wie Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Bei allfälligen Änderungen werden Sie vor Vertragsabschluss über diese informiert.

6.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus:

  1. a)  der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten, z.B. Treibstoffzuschläge;

  2. b)  neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein-

    und Ausschiffungsgebühren usw.) oder die Einführung einer Gebühr zur Sicherstellung der Kundengelder nach

    dem Bundesgesetz über Pauschalreisen;

  3. c)  Wechselkursänderungen; oder

  4. d)  staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, können diese an Sie überwälzt werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Die Ediswiss Travel GmbH wird allfällige Preiserhöhungen bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Beträgt die allfällige Preiserhöhung mehr als 10%, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

In Ihrem Interesse behält sich die Ediswiss Travel GmbH auch das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne ver- einbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu än- dern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Die Ediswiss Travel GmbH ist bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Die Ediswiss Travel GmbH informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4. Ihre Rechte bei Preisänderungen von mehr als 10% sowie bei Programmänderungen oder Änderun- gen im Transportbereich

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so haben Sie folgende Rechte:

  1. a)  Sie können die Vertragsänderung annehmen;

  2. b)  Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung durch die Ediswiss Travel GmbH vom Vertrag schriftlich zu-

    rücktreten und erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet; oder

  3. c)  Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt Mitteilung durch die Ediswiss Travel GmbH schriftlich mitteilen, dass

    Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Die Ediswiss Travel GmbH bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz zurückerstattet.

Lassen Sie der Ediswiss Travel GmbH keine schriftliche Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

Ihre Mitteilung hat schriftlich innert 5 Tage per Post oder per E-Mail zu erfolgen. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre schriftliche Mitteilung am 5. Tag nach Erhalt der Änderungsmitteilung der schweizerischen Post übergeben oder Ihre E-Mail absenden. Der Nachweis der fristgerechten Post- bzw. E-Mailaufgabe obliegt Ihnen.

7. Reiseabsage durch die Ediswiss Travel GmbH

7.1. Gruppengrösse

Die von der Ediswiss Travel GmbH angebotenen Gruppenreisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl.

Die Ediswiss Travel GmbH behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl Reisen ab einer Dauer von 5 Tagen spätestens 22 Tage vor Reiseantritt entschädigungslos abzusagen. Bei 2-, 3- und 4-tägigen Reisen beträgt diese Frist 14 Tage. Bei Tagesfahrten erfolgt die Absage spätestens am Tag vor der Reise.

7.2. Zwingende Gründe

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die si- chere Durchführung der Reise verhindern, informier die Ediswiss Travel GmbH Sie so rasch wie möglich über die Rei- seabsage.

7.3. Folgen einer Reiseabsage

In den Fällen nach Ziff. 7.1. und 7.2. ist die Ediswiss Travel GmbH bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise an- zubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ersatz- forderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.

8. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise

Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemüht sich die Ediswiss Travel GmbH, eine gleichwertige Ersatzleistung oder Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Programmänderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergütet die Ediswiss Travel GmbH Ihnen diesen.

Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist, und die Massnahme in Ihrem objektiven Interesse erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Ihren Lasten. Während der Reise steht Ihnen ein Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemes- sene Alternative geboten werden kann oder Sie die Ersatzleistung bzw. Alternative aus wichtigen Gründen ablehnen.

9. Reiseabbruch durch den Kunden

Falls Sie die Reise abbrechen oder während der Reise die gebuchten Leistungen ändern wollen, besteht kein An- spruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müs- sen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, unterstützt die Ediswiss Travel GmbH Sie bei der Organisation Ihrer Rückreise.

10. Reiseabbruch durch die Ediswiss Travel GmbH

Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epide- mien usw. die Ediswiss Travel GmbH zum Abbruch der Reise zwingen, vergütet die Ediswiss Travel GmbH Ihnen den objektiven Wert der nicht erbrachten Leistungen. Allfällige Zusatzkosten (z.B. Rücktransport) werden hingegen Ihnen belastet, sofern die Wahl einer teureren Ersatzleistung in Ihrem Interesse liegt (z.B. Linien- anstelle Charterflug).

11. Vorgehen bei Beanstandungen

11.1. Meldepflicht

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel oder Schaden unverzüglich der Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH melden.

11.2. Bestätigungspflicht

Die Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH wird bemüht sein, innert einer der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert dieser angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genü- gend, haben Sie Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte bzw. unzureichende Abhilfe von der Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH schriftlich bestätigen zu lassen. Die Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und der gleichen anzuerkennen.

11.3. Folgen bei Unterlassen der Melde- und oder Bestätigungspflicht

Unterlassen Sie die Meldung einer Beanstandung und/oder die Einholung der schriftlichen Bestätigung durch die Rei- seleitung der Ediswiss Travel GmbH, geht die Ediswiss Travel GmbH nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstan- dung usw. ein. Jegliche Rechte oder Ansprüche gegenüber der Ediswiss Travel GmbH gehen unter.

11.4. Geltendmachung von Forderungen gegenüber der Ediswiss Travel GmbH

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber der Ediswiss Travel GmbH geltend machen wollen, müssen Sie der Ediswiss Travel GmbH Ihre Beanstandung mitteilen. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH und allfällige Beweismittel beizulegen.

Ihre Beanstandung hat schriftlich innert 30 Tagen zu erfolgen. Die Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre schriftliche Be- anstandung am 30. Tag nach dem vereinbarten Reiseende der schweizerischen Post übergeben. Der Nachweis der fristgerechten Postaufgabe obliegt Ihnen. Beanstandungen per E-Mail werden nicht anerkannt. Sollten Sie innert 30 Tagen nach vereinbartem Reiseende Ihre Forderungen nicht geltend machen, verlieren Sie sämtliche Ansprüche und Rechte.

12. Haftung der Ediswiss Travel GmbH

12.1. Allgemeines

Die Ediswiss Travel GmbH vergütet Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht er- brachter Leistungen, soweit es der Reiseleitung der Ediswiss Travel GmbH nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und der Ediswiss Travel GmbH oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft.

12.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

12.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so kann die Ediswiss Travel GmbH sich auf diese berufen und haftet nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

12.2.2. Haftungsausschlüsse

Die Ediswiss Travel GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  1. a)  auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;

  2. b)  auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich

    vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

  3. c)  auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger, trotz gebote-

    ner Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

12.2.3. Personenschäden, Unfälle usw.

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfül- lung des Vertrages sind, haftet die Ediswiss Travel GmbH nur, wenn die Schäden durch die Ediswiss Travel GmbH oder die Dienstleistungsträger der Ediswiss Travel GmbH verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbe- schränkungen in internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziff. 12.2.1).

12.2.4. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschaden usw.)

Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet die Ediswiss Travel GmbH nur, wenn die Ediswiss Travel GmbH oder ein Leistungsträger den Schaden schuldweise verursacht haben. Diese Haftung der Ediswiss Travel GmbH ist maximal auf den Reisepreis beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen. Das Reisegepäck ist durch die Ediswiss Travel GmbH nicht versichert. Die Ediswiss Travel GmbH lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Die Edis- wiss Travel GmbH empfiehlt Ihnen dringend einen Abschluss einer entsprechenden Reisegepäckversicherung.

12.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.

Die Ediswiss Travel GmbH macht Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selbst verantwortlich sind.

  • -  In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren.

  • -  Sie dürfen diese Gegenstände auf keinen Fall im unbewachten Bus bzw. Car oder an einem anderen Ort unbeauf-

    sichtigt liegen lassen.

  • -  Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung usw. haftet die Ediswiss Travel GmbH nicht. Die Ediswiss Travel GmbH

    empfiehlt Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Reisegepäckversicherung

12.2.6. Bus-, Car-, Zug-, Flug- und Schifffahrpläne

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation kann die Ediswiss Travel GmbH die Einhaltung der Fahrpläne nicht ga- rantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen oder verzögerter Grenzabfertigungen können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haftet die Ediswiss Travel GmbH nicht. Die Ediswiss Travel GmbH rät Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu be- rücksichtigen.

12.3. Veranstaltungen während der Reise

Die Ediswiss Travel GmbH lehnt Haftungsansprüche aus Schäden und Unfällen ausdrücklich ab, die anlässlich der Teilnahme an einem vor Ort gebuchten, im Pauschalangebot der Ediswiss Travel GmbH nicht enthaltenen Ausflug verursacht werden.

12.4. Vertragliche und ausservertragliche Haftung

Die Haftungsbestimmungen gelten sowohl für die vertragliche als auch für die ausservertragliche Haftung, dies gilt insbesondere für die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse.

13. Reisegarantie / Kundengeldabsicherung

Die Ediswiss Travel GmbH ist Teilnehmerin bei FAIR - Reisegarant und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihrer Rückreise.

14. Datenschutz

Die von Ihnen an die Ediswiss Travel GmbH mitgeteilten Daten werden bei uns gemäss dem schweizerischen Daten- schutzgesetz gespeichert. Soweit dies zur korrekten Vertragserfüllung notwendig ist, werden die Daten an Leistungs- träger weitergegeben. Diese Leistungsträger können sich auch im Ausland befinden und unterstehen den ausländi- schen Datenschutzbestimmungen, die unter Umständen weniger streng als die schweizerischen Bestimmungen sind. Es ist auch möglich, dass die Ediswiss Travel GmbH oder der Leistungsträger verpflichtet ist, diese Daten oder ein Teil davon Behörden oder staatlichen Stellen zugänglich zu machen oder diesen zu übermitteln.

Mit Ihrer Buchung bei Ediswiss Travel GmbH erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Ediswiss Travel GmbH Sie in Zukunft über Angebote, Aktionen usw. informiert. Sie können sich aus der Verteilerliste jederzeit austragen las- sen.
(Telefon: 041 677 10 00 oder per E-Mail: info@ediswiss.ch).

15. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie sich an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisege- werbe wenden. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der Ediswiss Travel GmbH oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzie- len.

Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Ediswiss Travel GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.

Für Klagen gegen die Ediswiss Travel GmbH wird der ausschliessliche Gerichtsstand Luzern vereinbart. Die Ediswiss Travel GmbH kann die Konsument:innen an ihrem Wohnort oder in Luzern einklagen.

In den Preisen ist die Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz für den Inlandanteil inbegriffen.

Luzern, Stand 2022

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